Afrobman23
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der/die Angeklagten haben unerlaubt ihr Bundesland verlassen und eine Ostsee-Tour vollzogen. Laut §15 im BW-Urlaubs- und Feschingssgesetz ist dies nur in den Wintermonaten erlaubt.
Die Strafe lautet: weitere Bilder, Berichte und Audio Dateien zu erstellen und dies unverzüglich an die Poststelle "Krematorium Schwarzwald" zu versenden.
Gegen dieses Urteil kann innerhalb von 23 Minuten widersprochen werden.
Das kanakische Volk :)
PS: Blup, blup, blup, blup....